Psychologie
Erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von kindlichen Fehlbildungen

Der Einsatz eines hochauflösenden Ultraschallgerätes in Kombination mit der 3D-4D Technik gehört in unsrer Praxis zur Überwachung der Schwangerschaft seit Jahren zum Standart.

Darüber hinaus gibt es viele Gründe, die eine intensivere,Embryos erweiterte Ultraschalldiagnostik während der Schwangerschaft erfordern:

Alle Auffälligkeiten in der Routine-Ultraschalluntersuchung (Screening)
Auffällige Nackentransparenz >2,5 mm
Beiderseitige Zysten im Gehirn (Plexus) > 3mm nach der 16. SSW
Kindlicher Rückstau der Nieren (Pylektasie) > 5mm
Zwillingsschwangerschaft, insbesondere zwei Embryos sin einer Fruchthöhle
Vermehrt oder vermindertes Fruchtwasser
Spätgebärende, die keine Fruchtwasser-Bestimmung wünschen
Auffällige laborchemische Befunde: AFP, ß-HCG, PAPP-A
Diabetes mellitus der Mutter oder der schwangeren Patientin
Erbsubstanzstörung oder Fehlbildungen in der Familie
Alkohol oder medikamentöse Belastung
Ionisierende Strahlen (Röntgenuntersuchung)
Verschiedene Infektionen wie Röteln, Varicellen, Toxoplasmose etc.

Die oben aufgeführten Gründe können im persönlichen Gespräch mit dem Arzt erweitert werden.

Unsere Praxis ist seit der Niederlassung  von der kassenärztlichen Vereinigung in Hessen berechtigt die erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss kindlicher Fehlbildung durchzuführen.

Bei entsprechender Indikation können wir daher diese besondere Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Selbstverständlich bieten wir auch allen anderen Patienten diese Untersuchung als Igel-Leistung an, bei denen für diese erweiterte Untersuchung nach den Richtlinien der Krankenkassen keine Indikation besteht.