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Erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von kindlichen Fehlbildungen Der Einsatz eines hochauflösenden Ultraschallgerätes in Kombination mit der 3D-4D Technik gehört in unsrer Praxis zur Überwachung der Schwangerschaft seit Jahren zum Standart.
Die oben aufgeführten Gründe können im persönlichen Gespräch mit dem Arzt erweitert werden. Unsere Praxis ist seit der Niederlassung von der kassenärztlichen Vereinigung in Hessen berechtigt die erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss kindlicher Fehlbildung durchzuführen. Bei entsprechender Indikation können wir daher diese besondere Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Selbstverständlich bieten wir auch allen anderen Patienten diese Untersuchung als Igel-Leistung an, bei denen für diese erweiterte Untersuchung nach den Richtlinien der Krankenkassen keine Indikation besteht. |