Gynäkologie
Therapieantrag

Wenn Sie sich beraten lassen möchten, ob eine Psychotherapie für Sie notwendig und sinnvoll ist, so vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen, welche Formalitäten zur Einleitung einer Psychotherapie notwendig sind. Gesetzlich versicherte Patienten können bis zu 5 Probesitzungen vereinbaren.

In den probatorischen Sitzungen wird geprüft, ob eine Psychotherapie indiziert ist und ob Sie zu mir als Behandlerin ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Zur Einleitung einer Psychotherapie ist ein individueller Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Liegt die Zusage der Krankenkasse vor, erhalten Sie einen Therapieplatz, d. h. eine fest vereinbarte Behandlungsstunde. Bitte kommen Sie regelmäßig und pünktlich zu dem vereinbarten Termin. Sollten Sie diesen einmal nicht wahrnehmen können, so teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit, damit die freie Behandlungsstunde weitergegeben werden kann.